Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.01.2000 - 1 Ws 975 - 976/99, 1 Ws 975/99, 1 Ws 976/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schuldfähigkeit; Unterbringung; Psychiatrisches Krankenhaus; Exhibitionismus; Sexuelle Handlung; Prognose; Wahrscheinlichkeit
- Judicialis
StPO § 126a; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; StGB § 176 Abs. 1 und 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gefahrprognose bei Sexualstraftaten
- rechtsportal.de
StPO § 126a; StGB §§ 20, 63, 176 Abs. 1, 3 Nr. 1
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen exhibitionistischer Handlungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1994 - 1 StR 689/94
Erheblichkeit der Taten - Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2000 - 1 Ws 975/99
a) Zwar haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, in Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit rechtfertigten nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragten, eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 279, 312; BGHSt 27, 246, 248, BGH NJW 1989, 2959; BGH NStZ 1995, 228).In der in NStZ 1995, 228 veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Erheblichkeit zweier dem Angeklagten zur Last gelegter, in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehender exhibitionistischer Handlungen vor mehreren Kindern mit der Begründung verneint, der Angeklagte habe nicht mit den Kindern gesprochen, die Kinder hätten sich jederzeit entfernen können und sie hätten die sexuelle Bedeutung des Vorgangs nicht verstanden.
- BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77
Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2000 - 1 Ws 975/99
a) Zwar haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, in Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit rechtfertigten nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragten, eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 279, 312; BGHSt 27, 246, 248, BGH NJW 1989, 2959; BGH NStZ 1995, 228). - BGH, 25.02.1999 - 4 StR 690/98
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Exhibitionistische Handlung; Unterbringung in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2000 - 1 Ws 975/99
In einer Entscheidung vom 25. Februar 1999 (NStZ-RR 1999, 298) führt der Bundesgerichtshof aus, soweit exhibitionistische Handlungen nach § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB a.F. oder nach § 183 StGB Anlaß gäben, die Maßregel des § 63 StGB in Erwägung zu ziehen, sei nach der Rechtsprechung von folgendem auszugehen: Die Feststellung solcher Taten, d. h. eines zumeist monoton, starr und gleichförmig verlaufenden und generell nicht in andere schädigende oder auch nur in gefährdende Handlungen einmündenden Delikts, rechtfertige nicht ohne weiteres die Annahme der Erheblichkeit i.S. von § 63 StGB. - BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2000 - 1 Ws 975/99
a) Zwar haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, in Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit rechtfertigten nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragten, eine Unterbringung gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 279, 312; BGHSt 27, 246, 248, BGH NJW 1989, 2959; BGH NStZ 1995, 228).
- OLG Düsseldorf, 05.01.2000 - 1 Ws 976/99
Gefahrprognose bei Sexualstraftaten
1 Ws 975-976/99 70 Js 8985/98 StA Düsseldorf.